sozialhilfeForderungen

Datenschutz auch für SozialhilfebezügerInnen

Der verfassungsrechtliche Anspruch (Art. 13 der BV) auf Achtung des Privat- und Familienlebens muss vollumfänglich auch für SozialhilfebezügerInnen gewahrt sein.
Oft verfügen jedoch Sozialbehörden und/oder Sozialämter Sanktionen gegenüber AntragstellerInnen oder es gibt keine Auszahlungen, wenn sie nicht bereit sind, Vollmachten oder Entbindungserklärungen der ärztlichen und amtlichen Schweigepflicht abzugeben.
Doch auch SozialhilfebezügerInnen dürfen eine Privatsphäre haben.

Demokratisierung der Sozialhilfe

Die öffentliche Sozialhilfe ist undemokratisch. Bei der Ausarbeitung und Durchführung der Sozialhilfe müssen Armutsbetroffene mit Entscheidungskompetenz paritätisch und gleichberechtigt vertreten sein.
In einem demokratischen Land sollen alle miteinbezogen werden: Die soziale Sicherheit ist die Grundlage der Demokratie. Dementsprechend müssen den Armutsbetroffenen auch Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden.
Die öffentliche Sozialhilfe soll in der ganzen Schweiz transparent und für alle verständlich reglementiert werden.

Erhöhung des Existenzminimum um einen Drittel

Das Existenzminimum bzw. die Armutsgrenze der Sozialhilfe in der Schweiz ist um einen Drittel zu erhöhen, damit SozialhilfebezügerInnen nicht dem täglich krank machenden Überlebenskampf ausgesetzt sind und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Das Existenzminimum muss in der ganzen Schweiz gesetzlich einheitlich festgelegt werden, um zu verhindern, dass Gemeinden armutsbetroffene Personen abschieben können.
Die Rechtsgleichheit in der ganzen Schweiz muss endlich auch in der Sozialhilfe realisiert werden.

Einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung

Einklagbare soziale Rechte sollen in der Bundesverfassung verankert und regelmässig den Lebenshaltungskosten angepasst werden:
Nur einklagbare soziale Rechte schaffen die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben und verhindern Menschenrechtsverletzungen durch Armut in der wohlhabenden Schweiz!
Die Bundesverfassung ist so zu verändern, dass die Sozialziele erfüllt werden und daraus unmittelbar Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können.
Die Grundrechte der Bundesverfassung (Art. 12) müssen einklagbare soziale Rechte garantieren, um gemäss Art. 7 der BV Menschenwürde und gemäss Art. 8 der BV Rechtsgleichheit aller BügerInnen in der Schweiz in Tat und Wahrheit zu verwirklichen.

Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht

Viele Gemeinden bestehen noch immer auf Rückzahlung der Sozialhilfeleistungen durch Verwandte. Im modernen Sozialstaat gibt es jedoch keine Sippenhaftung.
Diese Rückzahlungspflicht führt oft zu grossen familiären Problemen. Darum gehört sie abgeschafft.
Zudem schnappt die Armutsfalle durch die Rückzahlungspflicht der eigenen Sozialleistungen bei kleinen und mittleren Einkommen zu, weil die Menschen dadurch auf dem Existenzminimum gehalten werden.

Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens

Langfristig fordert KABBA die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle EinwohnerInnen der Schweiz, welches gemäß Art. 12 der Bundesverfassung ein menschenwürdiges Dasein erlaubt.

Förderung von Selbsthilfeprojekten

Selbsthilfeprojekten von Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger und Armutsbetroffenen sollen gefördert werden. (zb. Interntcafé für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Armutsbetroffene).

Ergänzungsleistungen für Working-Poor-Familien

Ergänzungsleistungen für Familien sind finanzielle Investitionen, die sich auszahlen.
Familienarmut ist eine zentrale Ursache von schlechten Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern und von ihren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt.
Ergänzungsleistungen für Familien können, zukünftige Armut verhindern und Familien eine würdige Existenz sichern: Sie existieren schon in den Kantonen TI, SO und VD.

Mindestlöhne statt Sozialhilfe

Wer Vollzeit arbeitet, soll so viel Lohn verdienen, dass sich damit leben lässt, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Existenzsichernde Löhne verhindern Armut.
Heute arbeiten in der Schweiz rund 400 000 Menschen – mehrheitlich Frauen – zu unhaltbar tiefen Löhnen. Im Kanton Bern verfügten 2010, 34,2 % der Menschen über 15 Jahren, welche auf Sozialhilfe angewiesen sind über eine Vollzeitstelle (Sozialbericht Kanton Bern 2012).
Der Kanton Bern soll angemessene Mindestlöhne verbindlich erklären. Mindestlöhne sichern die Existenz von Einzelpersonen heute im Kanton Neuenburg.

Stipendien statt Sozialhilfe für Junge und Erwachsene

Ausbildungslosigkeit ist eine der Hauptursachen für langjährige und wiederholte Sozialhilfeabhängigkeit. 57% der Erwachsenen, welche auf Sozialhilfe angewiesen sind, haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das sind fast doppelt so viele wie in der Gesamtbevölkerung (30%).
Die fehlende, nicht anerkannte oder veraltete berufliche Qualifikation von erwachsenen Langzeitarbeitslosen oder Personen in prekären Lebensbedingungen zementieren deren Armut: sie können sich eine Ausbildung nicht leisten und bleiben in der Armut gefangen.
Der Kanton Bern fördert heute zukünftige Armut, anstatt sie zu verhindern. Er sollte mit existenzsichernden Stipendien in die Ausbildung von Jungen und Erwachsenen investieren. Der Kanton Waadt fördert die Erstausbildungen intensiv mittels Stipendien und hat viel Erfolg.

Bezahlbare und entwicklungsfördernde familienergänzende Kinderbetreuung

Trotz der wichtigen, aber langsamen Erweiterung in den letzten Jahren fehlen im Kanton Bern zahlreiche familienergänzende Betreuungsplätze. Bedarfsgerechte, bezahlbare und entwicklungsfördernde Kinderbetreuung verhindert Familienarmut und kann die gesellschaftliche Vererbung von Armut unterbrechen.
Insbesondere alleinerziehenden Eltern ist es nicht möglich, Erwerbsarbeit und kindergerechte, bezahlbare Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Ein mehrjähriger – oft unfreiwilliger Verzicht auf Erwerbstätigkeit führt meist in langjährige Abhängigkeit von der Sozialhilfe.
Kindertagesstätten leisten insbesondere für die Integration von fremdsprachigen Kindern einen wichtigen Beitrag. Die Kinder sind wesentlich besser auf Kindergarten und Einschulung vorbereitet und sie erwerben sich wichtige sprachliche, kulturelle und soziale Kompetenzen. Neuere Forschungsergebnisse zeigen, dass sich die Investition in frühe Förderung von benachteiligten Kindern in hohem Masse auszahlt.

Günstigen Wohnraum fördern

Menschen mit geringem Einkommen sind auf preisgünstige Wohnungen angewiesen. Gerade Familien können die Wohnungsgrösse nicht beliebig verringern, um Miete zu sparen.
Ein genereller Mangel an Mietwohnungen und das Verschwinden von (preiswerten) Altbauten (durch Sanierungen, Abriss etc.) führt zu höheren Mieten.
Armutsbetroffene Personen haben bei Wohnungsbewerbungen weniger Chancen. Vielen Armutsbetroffenen bleiben nur Wohnungen an schlechten Wohnlagen (hohe Lärm- und Abgasbelastungen). Nicht selten werden diese Wohnungen stark überteuert vermietet.
Der Kanton Bern soll gemeindeeigenen, gemeinnützigen Wohnbau sowie genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern und so zukünftige Armut vermindern.

Steuerfinanziertes Gesundheitswesen

Um kurzfristig Kosten (Franchise, Selbstbehalte) sparen zu können, warten arme Menschen oft zu lange, bis sie sich in ärztliche Behandlung geben. Dies führt teilweise zu unnötigen Mehrkosten.
Die heutigen Kopfprämien belasten Menschen mit tiefem Einkommen prozentual zu stark, trotz namhaften Prämienverbilligungen.
Der Kanton Bern soll die Prüfung eines steuerfinanzierten Gesundheitswesens und anderen sozialverträglichen Alternativen zu Kopfprämien aktiv unterstützen.sozialhilfe